Lehrerkollegium

In diesem Schuljahr unterrichten insgesamt einundzwanzig Lehrerinnen und Lehrer an der Schule.
Davon 16 Sonderschullehrer/innen, 2 Grund- und Hauptschullehrer/innen, 2 Referendare und 1 kirchliche Lehrkraft.

Schülerinnen und Schüler
Schülerzahlen

In diesem Schuljahr besuchen 86 Kinder die Schule, sie werden in 9 Klassen unterrichtet.

Zusätzlich werden 8 Schüler inklusiv beschult, die auf 7 Regelschulen an 7 verschiedenen Orten im Landkreis Heidenheim verteilt sind.

Aufgenommen werden sprachauffällige Kinder, bei denen eine anderweitige Behinderung, besonders auch eine Lernbehinderung, ausgeschlossen ist, da am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache der Bildungsplan für Grund- und Hauptschulen gilt.

Elemente dieser Sprachauffälligkeiten können sein:

  • nicht altersgemäß entwickelte Aussprache, Satzbau und Wortschatz - in Kombination mit fehlerhaft gesprochen Lauten und Lautverbindungen (Artikulationsstörungen, Stammeln, Lispeln)
  • grammatikalische Fehlbildungen im Satzbau (Dysgrammatismus)
  • Redeflussstörungen (Stottern oder Poltern)
  • Näseln (besonders bei Kindern mit operierter Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte)
  • Sprachverweigerung, Sprechhemmung (Mutismus)
  • zentral bedingte Sprachstörungen

 

Schulaufnahme

Für die Aufnahme eines Kindes in das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorausgesetzt wird eine kognitive Leistungsfähigkeit der Kinder, die es ihnen ermöglicht dem Bildungsgang der Grundschule folgen zu können.
  • Die sprachliche Behinderung eines Kindes bedingt einen sonderpädagogischen Unterricht mit speziellen Förderangeboten, der in der Regelschule nicht angeboten werden kann.
  • Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung ihres Kindes und äußern schriftlich den Wunsch, ihr Kind im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache einzuschulen.
  • Für jedes aufzunehmende Kind wird ein sonderpädagogisches Fördergutachten erstellt, in dem nach einer intensiven Diagnostik die Aufnahme in das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache empfohlen werden kann.
  • Stimmen Elternwunsch und Gutachtenempfehlung überein, wird die Pflicht zum Besuch des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache vom Staatlichen Schulamt Göppingen ausgesprochen.
  • Stimmen Elternwunsch und Gutachtenempfehlung nicht überein, entscheidet die untere Schulaufsichtsbehörde über das weitere Vorgehen.


Schulvereinbarung

Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es an der Arthur-Hartmann-Schule eine Schulvereinbarung zwischen Schülerinnen, Schülern, Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern. Mit der Unterschrift unter der Schulvereinbarung verpflichten sich alle, partnerschaftlich und wertschätzend miteinander umzugehen. Dadurch können alle die Schule als einen lebenswerten Lernort erleben und gerne zur Schule kommen.

Hier finden Sie die Schulvereinbarung zum Download