Lehrerkollegium
In unserer Schule unterrichten Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer, Grund- und Hauptschullehrerinnen und -lehrer, Fachlehrkräfte sowie kirchliche Lehrkräfte.
Schülerinnen und Schüler
Schülerzahlen
In diesem Schuljahr besuchen ca. 105 Kinder die Schule; sie werden in mehreren Klassen unterrichtet.
Aufgenommen werden sprachauffällige Kinder, bei denen eine anderweitige Behinderung, besonders auch eine Lernbehinderung, ausgeschlossen ist, da am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache der Bildungsplan für Grund- und Hauptschulen gilt.
Elemente dieser Sprachauffälligkeiten können sein:
- nicht altersgemäß entwickelte Aussprache, Satzbau und Wortschatz – in Kombination mit fehlerhaft gesprochenen Lauten und Lautverbindungen (Artikulationsstörungen, Stammeln, Lispeln),
- grammatikalische Fehlbildungen im Satzbau (Dysgrammatismus),
- Redeflussstörungen (Stottern oder Poltern),
- Näseln, besonders bei Kindern mit operierter Lippen-Kiefer-Gaumenspalte,
- Sprachverweigerung oder Sprechhemmung (Mutismus),
- zentral bedingte Sprachstörungen.
Schulaufnahme
Für die Aufnahme eines Kindes in das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Vorausgesetzt wird eine kognitive Leistungsfähigkeit, die es dem Kind ermöglicht, dem Bildungsgang der Grundschule zu folgen.
- Die sprachliche Behinderung bedingt einen sonderpädagogischen Unterricht mit speziellen Förderangeboten, der in der Regelschule nicht angeboten werden kann.
- Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung und äußern schriftlich den Wunsch nach einer Einschulung am SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Sprache.
- Für jedes aufzunehmende Kind wird nach intensiver Diagnostik ein sonderpädagogisches Fördergutachten erstellt.
- Stimmen Elternwunsch und Gutachtenempfehlung überein, spricht das Staatliche Schulamt Göppingen die Pflicht zum Besuch des SBBZ aus.
- Stimmen Elternwunsch und Gutachtenempfehlung nicht überein, entscheidet die untere Schulaufsichtsbehörde über das weitere Vorgehen.
Schulvereinbarung
Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es an der Arthur-Hartmann-Schule eine Schulvereinbarung zwischen Schülerinnen, Schülern, Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern. Mit der Unterschrift verpflichten sich alle, partnerschaftlich und wertschätzend miteinander umzugehen. Dadurch können alle die Schule als einen lebenswerten Lernort erleben und gerne zur Schule kommen.