Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Arthur-Hartmann-Schule ist bemüht, ihre Website www.arthur-hartmann-schule.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist wegen der nachstehend genannten Einschränkungen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die grafische Original-PDF des Ferienkalenders enthält keinen auslesbaren Text und keine PDF-Tags. Benötigen Sie die Termine in einer anderen zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte über die Kontaktseite an uns.
- Einzelne ältere PDF-Dokumente im Downloadbereich wurden nicht von der Schule erstellt und können unvollständig getaggt sein. Benötigen Sie einen Inhalt in einer anderen zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an uns.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am erstellt und zuletzt am selben Tag überprüft. Grundlage war eine Selbstbewertung mit automatisierten Quelltextprüfungen sowie manuellen Prüfungen von Tastaturbedienung, responsiver Darstellung, Seitenstruktur und PDF-Zugänglichkeit.
Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer anderen zugänglichen Form? Beschreiben Sie bitte möglichst genau die betroffene Seite oder Datei.
Arthur-Hartmann-Schule
Nibelungenstraße 41
89518 Heidenheim/Brenz
Telefon: 07321 94883-0
E-Mail: poststelle@04110978.schule.bwl.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg wenden. Das Verfahren ist kostenfrei und versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Informationen und Schlichtungsantrag beim Landeszentrum Barrierefreiheit